Zuwegung
Lexikon
Eine Zuwegung, auch geläufig als Zufahrt, stellt die Verbindung eines Privatgrundstücks zu einer anliegenden öffentlichen Straße her.
Für alle Zufahrten gilt der Grundsatz der Gemeinverträglichkeit, d. h. der Vereinbarkeit mit den rechtlich geschützten Interessen anderer Anlieger und den Anforderungen an die Sicherheit des Verkehrs.
Daher gibt es zum Anlegen einer Zuwegung bestimmte Regelungen, welche in jedem Fall eingehalten werden müssen. Diese variieren ortabhängig und sollten vor Planung und Bau eingeholt werden. Soll eine Zufahrt erstmalig erstellt, eine vorhandene Zuwegung verändert oder verlegt werden, so ist das Einverständnis der örtlichen Stadt in jedem Fall vor Beginn der Bauarbeiten einzuholen.
Grundsätzlich gilt, eine private Zufahrt hat eine Standardbreite zwischen drei und vier Metern. Diese Maßangabe bezieht sich jedoch auf einen geraden Einfahrtswinkel.
Schräge Einfahrtswinkel bedürfen mit Bebauten Seiten eine Breite von 5m, die lichte Breite richtet sich nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt), welche zur Gefahrenabwehr mit Maßen der Feuerwehr-Fahrzeuge aktualisiert wird.