Glossar
Lexikon
Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Der DGUV-Grundsatz 308-001 bezieht sich auf die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen.
Der Grundsatz 308-009 befasst sich mit der Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern.
Die DGUV Regel 100-500 beschäftigt sich mit dem Betreiben von Betriebsmitteln. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt darin an, welche staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und technischen Spezifikationen in Gesetzen und Verordnungen zum Tragen kommen.
Haupteinsatzgebiet im Außenbereich, auch im unwegsamen Gelände.
Differenziale verhindern das Durchdrehen einzelner Räder und gleichen Drehzahlunterschiede automatisch aus.